Schutzgemeinschaft Lebensraum A8

Ergebnisprotokoll zur Jahreshauptversammlung

Mai 6th, 2010

Ort:   Gasthaus Auzinger Meggenhofen

Zeit:   Dienstag 27.April 2010
Beginn: 19.30 Uhr
Ende:  22.10 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte

1. Begrüßung, Einleitung
2. Information über unsere Gegendarstellung zum ASFINAG-Gutachten und das Gipfelgespräch vom 19. April 2010
3. Diskussion
4. Diskussion über die weitere Vorgehensweise unserer Schutzgemeinschaft
5. Rechenschaftsbericht durch Kassier und Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Vorstands
7. Neuwahl Vorstand und Rechnungsprüfer
8. Information des Vorstandes
9. Allfälliges

 
Vorsitzende:
Mag. Rosmarie Meingaßner

Protokollführung:
Hildegard Stumpfl

 

 

Verlauf der Jahreshauptversammlung

1. Begrüßung, Einleitung

Romy Meingaßner begrüßt alle Mitglieder der Schutzgemeinschaft und stellt im Jahresrückblick 2009 die Tätigkeiten des Vereins in groben Zügen dar:

März/April 2009:
Der Bau der Generalsanierung wurde im Bereich Pichl-Kematen-Meggenhofen begonnen.
Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Vana konnte unseren Erwartungen nicht entsprechen.
- Der „Runde Tisch“ mit Ministerin Bures kam nicht zustande.
- Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde nicht erwirkt, da u.a. der Umweltanwalt DI Dr. Donat nicht ins Boot geholt werden konnte.
Der Regierungsbeschluss der oö. LR vom 30. 3. 09, einen runden Tisch zu unterstützen, und ein dementsprechendes Schreiben des LHs Pühringer an die Ministerin vom 24. 4. 09 blieben ohne Wirkung.
Juni 2009: 
Für den 19. 6. 09 kündigte die Schutzgemeinschaft eine Blockade an. Zwei Tage vor der Blockade, am 17. 6. 09, setzte die ASFINAG in Ansfelden ein Gespräch an. In diesem Gespräch bekundete die ASFINAG, dass keine weiteren, besseren Möglichkeiten mehr für den Lärmschutz bestünden.
22. – 26. Juni 2009: an vier aufeinanderfolgenden Tagen wurden die Blockaden mit großer Teilnehmerzahl durchgeführt; die Medien unterstützten uns sehr.
Am ersten Tag der Blockaden (22. Juni) fasste die oö Landesregierung zwei Beschlüsse:
1) (Schwarz u. Grün)
 - lärmarmer Belag
 - dauerhafte Section Control
 - gekrümmte Lärmschutzwände
 - persönliches Gespräch mit der Ministerin
2) (Rot)
 - Konzepterarbeitung für punktuelle Einhausungen
 - Finanzierung durch den Bund
Beide Beschlüsse blieben bis jetzt ohne Folgen.
Juli 2009
Anfang Juli sollte als „OÖ Allianz“ ein Allparteienantrag für den Nationalrat (von den Grünen initiiert) im Parlament eingebracht werden, der besseren Lärmschutz forderte. Dieses Vorhaben wurde durch eine Pressekonferenz, die am 8. Juli von der ASFINAG veranstaltete wurde, zunichte gemacht, indem die ASFINAG behauptete, die Lärmschutzmaßnahmen seien ausreichend, nur 18 Häuser lägen noch über dem Grenzwert.
August 2009
Am 6. August gewährte Mag. Kühschelm (Referentin der Ministerin) einen Gesprächstermin in Wien, bei dem auch Kabinettchef Reschreiter anwesend war – Ignoranz, Arroganz waren zu bemerken, es konnte jedoch ein Folgegespräch erwirkt werden.
Am 25. August fand dieses Gespräch mit beiden Vertretern des Ministeriums, mit VD Schedl, DI Kaufmann und Vertretern der oö. Politik statt. Dabei wurde vereinbart, dass die ASFINAG ein neues Lärmgutachten erarbeitet, in dem die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten bei LKW und PKW berücksichtigt werden.
November 2009:
Am 2. November war seitens der ASFINAG die Vorstellung dieser Lärmuntersuchung in Wien geplant. Diese wurde von der Schutzgemeinschaft jedoch abgesagt, weil von der ASFINAG die zu erwartende Verkehrsfrequenz wegen der Wirtschaftskrise zu gering angesetzt worden war, sodass die Zahlen der „neuen“ Lärmuntersuchung auf die ursprüngliche Studie hingebogen waren.
Die Schutzgemeinschaft beauftragte DI Karl Waltenberger, eine Gegendarstellung auszuarbeiten.
Februar 2010:
Das Lärmgutachten, basierend auf den Daten der ASFINAG, wurde fertiggestellt.
April 2010:
Diese umfassende Gegendarstellung wurde am 19. April 2010 vorgestellt.
2. Information über unsere Gegendarstellung zum ASFINAG – Gutachten und das Gipfelgespräch vom 19. April 2010

Stephan Rechberger präsentiert die Gegendarstellung zu folgenden Punkten:
• Verkehrsbelastung pro 24 Stunden (2006: 39 200 Kfz, 2020: 55 200 Kfz)
• Lärmbelastung von Objekten mit > 50 dB/Nacht im Jahr 2020: ca. 200 Häuser
• Berechnungsgrundlagen (Schallmessung, Abnützung des Asphalts): Ergebnis: Differenz von 3,4 dB
• Forderung nach Nachhaltigkeit der Sanierung
• Kostendarstellung nach Dienstanweisung 1999 (15 Mio. bis 23 Mio.€ wären vor dem „Gorbach-Erlass“ möglich gewesen)
• Gesamtforderung für den Lärmschutz an der gesamten A8

3,4 dB Differenz liegt zwischen der Berechnung der ASFINAG und der von DI Waltenberger.
Diese Gegendarstellung wurde von der ASFINAG zur Gänze abgelehnt.

DI Waltenberger verdeutlichte mit einem Kostenvergleich, dass 9,7 Mio. € für Lärmschutzmaßnahmen nach der neuen Dienstanweisung von 2006 zur Verfügung stehen müssten. Tatsächlich projektierte die ASFINAG nur 6,9 Mio. €. Die Differenz von 2,745 Mio. € soll für zusätzlichen Lärmschutz verwendet werden, so die Forderung von „Lebensraum A8“. Man einigte sich darauf, dass bei jenen Objekten im 1. Bauabschnitt, die 2020 über den Grenzwerten belastet sind, geprüft wird, ob der Einsatz dieses Geldes eine Grenzwertüberschreitung verhindern könnte. Bis Anfang Mai will die ASFINAG diese Objekte prüfen und Antwort geben.

Der 1. Abschnitt der Generalsanierung wird im Dezember 2010 abgeschlossen.
2011 erfolgt ein Baustopp.
Im Frühling 2012 wird im 2. Abschnitt (Aistersheim-Weibern-Haag) vermutlich erst weiter gearbeitet. Es wird von Lebensraum A8 befürchtet, dass zwischenzeitlich ein neuer Erlass ausgearbeitet wird, der eine weitere Verschlechterung im Anrainerschutz bewirkt.
Der Baubeginn des 3. Abschnitts ist vorläufig nicht vorhersehbar. 

3. Ergebnisse der Diskussion
Lärmmindernder Asphalt hat sehr gute Werte (besser als erwartet). DI Kaufmann bekundet, so Rechberger, dass LSMA (hochwertiger lärmmindernder Belag) auf der ganzen A8 aufgetragen wird.  
Waltenberger: Lärmarmer Belag hat größere Abnützung (Dauer 10 Jahre) – danach werden 4 cm abgetragen und ein neuer Belag wird aufgetragen. Wie lange hält die Lärmminderung des Belages an? Wie der Belag abnimmt, ist noch nicht feststellbar – Vermutung, dass bei höherem LKW-Verkehr der Belag rascher abgenützt wird.

LKW müssen 2012 lärmarme Reifen haben (EU-Norm).

Schriftverkehr bezeugt, dass Lärmschutzwände für Krenglbach vorgesehen waren (2003) – Dr. Franzmayr (BMVIT) wird das prüfen.

Einzelschutz: wenn an einem Objekt 65 dB überschritten werden, könnte die Förderung 10 000 € betragen (in Ausarbeitung);

Schadstoffmessung in Meggenhofen? – noch nicht bekannt

Große Unsicherheit besteht bei der Bepflanzung der Böschungen im 1. Bauabschnitt. Wird nicht mehr aufgeforstet? Wenn ja, mit welchen Pflanzen. Wo gibt es Ersatzflächen? Die Schutzgemeinschaft wird sich darum bemühen, ein Pflanzungskonzept an der A8 von der ASFINAG einzuholen.

Die alten wieder eingesetzten Lärmschutzwände werden anscheinend gereinigt; bei hohen Wänden ist das laut Auskunft der ASFINAG nicht möglich. Das Nicht-reinigen-Können wird vom Lebensraum A8 angezweifelt.

Zurzeit wird eine Section Control nur aus Sicherheitsgünden aufgestellt. Verordnungsänderung muss angestrebt werden, die eine Section Control auch aus Gründen des Lärmschutzes ermöglicht.
Section Control als „Geldquelle“ müsste auch Ansinnen der Politik und Wirtschaft sein – Lärmschutz, Verkehrssicherheit, Geldeinnahme
Seitens der Landespolitik wird eine Section Control nicht mehr abgelehnt; Innenministerium ist für die S.C. zuständig. S.C. wird „weiterwandern“ in den nächsten Bauabschnitt. (Rechberger)
 
4. Diskussion über die weitere Vorgehensweise unserer Schutzgemeinschaft
• Forderung, dass der lärmmindernde Fahrbahnbelag über die ganze A8 aufgetragen wird.
• Section Control aus Lärmschutzgründen einfordern.
• Solange wir keine Unterstützung von Land und Bund haben, wird die ASFINAG nichts verändern und auf Wünsche der Anrainer wenig eingehen. Wir erreichen wahrscheinlich nur etwas, wenn wir die Politiker einbinden – nur sie können etwas erreichen. Leider werden wir von den Landes- und Bundespolitikern sehr häufig enttäuscht – das Land will kein Geld investieren. Die Bürgermeister der Anrainergemeinden sind jedoch sehr engagiert.
• A8 ist seit 1990 durchgehend befahrbar! = Jubiläum ohne Feiern!
Vorschläge für 20 Jahre A8 – bei der Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnittes (Sept./Okt.) als Gegenveranstaltung:
o Medienbericht + Fernsehen (HT1) …
o „Mahnwache“ beim Parlament?
o Lokalaugenschein mit Presseleuten
o Pressekonferenz
o Inserate in den Tageszeitungen – „20 Jahre A8“ – Sensibilisierung einer breiteren Masse – für die Anliegen der Anrainer, z.B. Akzeptanz der Geschwindigkeits-kontrollen.
• Präsenz in den Medien spricht für uns
• Im ORF (z. B. „Thema“) die A8 präsentieren Die Kontakte sind im Sand verlaufen (Seidermann)
• Idee, zwischen Wels und Suben entlang der Autobahn riesengroße Plakate aufzustellen 100 m entfernt, (Logo Lebensraum/ Geschwindigkeit / Transitproblematik / Mut zur Entschleunigung) – witterungsbeständig, … Umweltschutzorganisationen würden uns unterstützen (Klimaschutz, WWF…)
Abstimmung: Die Plakataktion wird mehrheitlich abgelehnt, da das Geld für andere Zwecke verwendet werden soll.
• Wenn eine neue Dienstanweisung für Lärmschutzmaßnahmen erlassen wird, die eine Verschlechterung bringen würde, wäre es notwendig, konzertierte Aktionen aller Schutzgemeinschaften zu initiieren, um gemeinsam dagegen anzukämpfen. (Inserate gemeinsam verfassen, Blockaden)
• Das 1. Baulos ist abgeschlossen – was schief gelaufen ist, ist dokumentiert. Man muss genau so viel Kraft für die weiteren Bauabschnitte haben.
o Wirtschaftlichkeitsberechnung für Lärmschutz wird zukünftig anders betrachtet, es wird „zerstückelt“ – nicht gesamte Gemeinden werden herangezogen! Dagegen muss argumentiert werden. (DI Waltenberger)
• Die Versprechungen, dass durch die Sanierung für die kommenden 20 bis 30 Jahre genügend Lärmschutz da ist, werden nicht gehalten.
5. Neuwahl Vorstand und Rechnungsprüfer

Antrag auf offene Abstimmung.
Mit Handzeichen wird für die offene Abstimmung gestimmt.

Rosmarie Meingaßner wird als Obfrau wiedergewählt.
Stephan Rechberger als Obfrau-Stellvertreter, Hildegard Stumpfl als Schriftführerin, Margarethe Gattinger als Schriftführer-Stellvertreterin, Wilhelm Salfinger als Kassier und Walter Marböck als Kassier-Stellvertreter werden en block wiedergewählt.

Frau Meingaßner und Herrn Rechberger wird mit einem Essens-Gutschein gedankt.
 
6. Information des Vorstandes

Frau Meingaßner bittet um Bekanntgabe neuer E-mail Adressen, sodass der Informationsfluss möglichst rasch an die Mitglieder weitergeleitet werden kann.

7. Allfälliges

Zum Pkt. Allfälliges gibt es keine Wortmeldungen.

 

Die Jahreshauptversammlung schließt um 22.10 Uhr.

Jahreshauptversammlung

April 21st, 2010

Ort:           Gasthaus Auzinger Meggenhofen

 

Zeit:           Dienstag 27.April 2010, 19.30Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Begrüßung, Einleitung
  2. Information über unsere Gegendarstellung zum ASFINAG-Gutachten und das Gipfelgespräch vom 19. April
  3. Diskussion
  4. Diskussion über die weitere Vorgehensweise unserer Schutzgemeinschaft
  5. Rechenschaftsbericht durch Kassier und Rechnungsprüfer
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Neuwahl Vorstand und Rechnungsprüfer
  8. Information des Vorstandes
  9. Allfälliges

A8-Gipfel wird über die Lärmbelastung der Anrainer entscheiden

April 21st, 2010

Vertreter des Bundesministeriums, der ASFINAG, Landespolitiker und Anrainervertreter besprechen die Lärmschutzmaßnahmen an der Innkreisautobahn

Kommenden Montag, den 19. April, werden in der Geschäftsstelle der ASFINAG in Ansfelden die Weichen für den zukünftigen Lärmschutz an der Innkreisautobahn gestellt. Ob die Anrainer mit einer Ent- oder weiteren Belastung rechnen können, wird sich zeigen. An dem Gipfel teilnehmen werden Vertreter aus dem Bundesministerium für Verkehr, der ASFINAG, der Landespolitik, Bürgermeister der Anrainergemeinden, Lärmtechniker, der oö. Landesbaudirektor und Vertreter des Vereins „Lebensraum A8“ – mehr als 20 Personen.

 

Auslöser für diese Gesprächsrunde ist die Generalsanierung der A8, die vor einem Jahr begonnen wurde. Der Lebensraum A8 und die Bürgermeister des derzeitigen Bauloses Pichl/Kematen/Meggenhofen kritisieren den projektierten Lärmschutz stark, da er wohl eine momentane Entlastung darstellt, aber keine Nachhaltigkeit aufweist. Die Anrainervertreter wiesen immer darauf hin, dass im Jahre 2020 an vielen Wohnhäusern die Grenzwerte für Lärm in den Nachtstunden von 50 Dezibel überschritten werden. Zu diesen Überschreitungen kommt es, da der zu erwartende Anstieg des Verkehrs in den nächsten 10 Jahren und die Abnutzung der lärmmindernden Fahrbahndecke die Lärmemissionen erhöhen werden.

 

In einer Gegendarstellung, die der Lebensraum A8 gemeinsam mit einem Lärmtechniker ausgearbeitet hat und die eine Antwort auf die vielen Beschwichtigungen und verfälschten Berechnungen der ASFINAG sein soll, konnte nachgewiesen werden, dass die Zahl jener Häuser, an denen Grenzwerte überschritten werden, von 278 im Jahre 2006 (vor der Sanierung) bereits wieder auf rund 200 im Jahr 2020 steigen wird. Die Sanierung ist für die Anrainer somit ein Schildbürgerstreich. Die ASFINAG versprach den Anrainern aber immer einen Schutz, der mindestens 10 Jahre halten wird.

 

„Wenn man an der A8 in Pichl fährt, sieht man zum Teil sehr hohe Lärmschutzwände.“ Diesen Satz bekommen die Anrainervertreter des Lebensraum A8 immer wieder von Autofahrern zu hören, die somit die Aufregung der Anrainer nicht nachvollziehen können. Das besondere Problem der Innkreisautobahn ist die Fehlplanung in der Trassenführung, da die A8 mehrmals sehr dicht an Orte herangeführt wurde – und das in den 80er Jahren, wo der Großteil der Bevölkerung dort schon ansässig war. Nun gibt es große Probleme, mit herkömmlichen Lärmschutzwänden diese Gebiete zu schützen.

 

Ein weiteres Problem ist ein Erlass des ehemaligen Verkehrsministers Gorbach, der seit 2006 empfindliche Verschlechterungen für Lärmschutzmaßnahmen verursacht. Dieser Erlass platzte zeitlich genau in die Planungsphase der Generalsanierung. Wären den Anrainern des Bauloses Pichl bis Meggenhofen damals noch über 20 Mio € für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung gestanden, sind es nun nur mehr rund 8 Mio. Wie oben bereits beschrieben, reicht diese Summe jedoch nicht für einen nachhaltigen Lärmschutz aus.

 

Ein Thema des A8-Gipfels wird somit die Präsentation der Gegendarstellung des Lebensraum A8 sein. Die Anrainervertreter werden an das Bundesministerium und an die ASFINAG appellieren, mehr Geld für einen ausreichenden Lärmschutz zur Verfügung zu stellen. Auch im Jahre 2020 und später sollen keine oder nur sehr wenige Wohnobjekte Grenzwertüberschreitungen aufweisen.

 

Ein weiterer Gesprächspunkt wird die Generalsanierung des Bauabschnitts 2 von Meggenhofen bis Haag a. H. und des Bauabschnitts 3 von Haag bis Ried i.I. sein. Auch hier soll die Forderung ein ausreichend zukunftssicherer Lärmschutz sein.

 

Als Drittes möchte der Lebensraum A8 erreichen, dass ein Konzept für die Anrainer außerhalb der oben beschriebenen Generalsanierungsabschnitte erarbeitet wird. Dies umfasst die Strecken vom Knoten Wels bis Pichl und von Ried bis zur Staatsgrenze Suben. Auch hier gibt es nicht wenige Gebiete, in denen die Lärmbelastung zu hoch ist.

 

Am prekärsten stellt sich die Situation jedoch bei jenen Wohnhäusern dar, die nahe an der Autobahn sind und alleine oder mit nur wenigen Nachbarn situiert sind. Hier ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Lärmschutzwand laut Autobahnbetreiber nicht vertretbar. Die Anrainer wollen sich aber nicht so leicht mit Lärmschutzfenstern und Schalldämmlüftern zufrieden geben. Hier soll besprochen werden, welche anderen Maßnahmen möglich sind – z.B. Plexiglaswände vor dem Grundstück – und wie diese finanziert werden können.

 

„Seit 1989 führen wir mit dem Ministerium und der ASFINAG Korrespondenz über verbesserten Lärmschutz. Eine Unmenge an Akten lagert kistenweise in unserem Gemeindeamt“, ärgert sich der engagierte Bürgermeister der Gemeinde Weibern, Ing. Gerhard Bruckmüller. „Alles für die Katz`! Man hat uns viel versprochen und nichts wurde gehalten. Die Zeit ist überfällig, dass es einen A8-Gipfel gibt, in dem Dinge mit Verbindlichkeit besprochen werden. Das ist man uns schuldig.“ Ing. Bruckmüller drückt aus, was vielen anderen Bürgermeistern der Anrainergemeinden am Herzen liegt. Die Erwartungen der Bürgermeister und der Anrainer und die Hoffnung, dass man mit einem Schulterschluss der Landespolitik auch etwas erreichen wird, sind demnach groß.

Sanierung der A8 – ein Schildbürgerstreich

Februar 1st, 2010

Landesrat Kepplinger übergab Bundesministerin Bures eine Gegendarstellung des „Lebensraum A8“ zu den Lärmschutzberechnungen der ASFINAG

Länger als erwartet dauerte das Warten auf die Gegendarstellung des „Lebensraum A8“ zu den Lärmschutzberechnungen der ASFINAG. Ein vom Lebensraum A8 und den Anrainergemeinden beauftragter Umwelttechniker rollte die Daten der ASFINAG nochmals detailliert auf und entdeckte gemeinsam mit den Anrainervertretern gravierende Mängel an den Lärmschutzmaßnahmen im Bauabschnitt Pichl bis Meggenhofen. So beweist die Gegendarstellung, dass die von der ASFINAG stets abgeschmetterte Vermutung des „Lebensraum A8“, die Lärmschutzmaßnahmen seien nicht ausreichend, richtig ist.

Im Detail: Sind im Jahr 2006 – vor der Sanierung – etwa 1200 Anrainer mit Lärm über den Nachtgrenzwerten belastet, werden es im Jahr 2020 bereits wieder an die 800 sein. Rechnerisch ergibt sich somit, dass in diesem zirka 10 km langen Bauabschnitt alle 50m ein schutzwürdigesx Wohnobjekt steht, bei dem die Grenzwerte für Lärm in den Nachtstunden überschritten wird. Von Nachhaltigkeit kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: In 10 Jahren müsste die A8 bereits wieder lärmtechnisch saniert werden. Grund dafür ist der stark zunehmende Schwerverkehr, falsch angenommene Geschwindigkeiten der LKW in den Berechnungen und die Abnutzung der lärmmindernden Fahrbahndecke.

x…Schutzwürdige und somit für Lärmschutzberechnungen herangezogene Wohnobjekte müssen eine Baubewilligung vor dem 1.1.1996 aufweisen.

Die ASFINAG wendet für das Baulos Pichl-Meggenhofen rund 8,9 Mio € für Lärmschutzmaßnahmen auf – zuwenig, wie nun zu sehen ist. Unglück für die AnrainerInnen war das Jahr 2006, als der damalige Verkehrsminister Gorbach einen neuen Erlass erließ – die Dienstanweisung 2006. Mit dieser reduzierten sich in Österreich nun die Gelder für Lärmschutzmaßnahmen deutlich. Der ebenfalls ehemalige Verkehrsminister Faymann reihte jedoch einige Sanierungsprojekte noch in die alte Dienstanweisung 1999 ein – nicht aber die A8. Nach der Dienstanweisung 1999 stünden für den Abschnitt Pichl-Meggenhofen rund 23 Mio. € zur Verfügung.

Da sich mit diesem höheren, jedoch noch überschaubaren Geldbetrag dieser Bauabschnitt weitaus nachhaltiger sanieren ließe, fordern der „Lebensraum A8“ und die Anrainergemeinden nun die Verwendung dieser Geldmittel. Weiters fordern die Anrainervertreter eine lärmtechnische Sanierung der gesamten A8 nach dieser Dienstanweisung.

 
Landesrat Kepplinger trug diese Bitte an die Bundesministerin Bures heran und stößt damit hoffentlich nicht auf taube Ohren. Schließlich kann die Zur-Verfügung-Stellung dieser Geldbeträge nur auf Weisung des Ministeriums an die ASFINAG erfolgen. Die Anwesenheit der Bundesministerin bei einem Gesprächstermin der Anrainervertreter im Ministerium in den kommenden Wochen wäre für die Anrainer der Innkreisautobahn außerordentlich wichtig.
Die Hoffnung ruht nun vor allem auf Landesrat Kepplinger aber auch auf den anderen Fraktionen, die beim letzten Gespräch im Ministerium in Wien alle ihre Unterstützung und Teilnahme für diesen neuen bevorstehenden Termin – das Datum steht noch nicht fest – zugesagt haben.

Lebensraum A8 sagt Gespräch in Wien ab

November 1st, 2009

Geplanter Runder Tisch am 2.11. bis auf Weiteres verschoben, da Vertreter des Vereins Lebensraum A8 die Teilnahme an wertlosen Gesprächen verweigern

 Im August sagte der Lebensraum A8 bereits geplante Autobahndemonstrationen ab und AnrainerInnen der Innkreisautobahn A8 schöpften Hoffnung. Denn Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und Vertreter der ASFINAG stimmten einer Neuberechnung des Lärmschutzes an der A8 im derzeitigen Bauabschnitt Pichl-Meggenhofen zu. Kritikpunkte des Lebensraumes A8 sollten nun einfließen und die tatsächlich zu erwartende Belastung an der Innkreisautobahn so ans Licht kommen. Der Lebensraum A8 kritisierte immer wieder das Nicht-Standhalten des Lärmschutzes in der Zukunft. Bereits in 10 Jahren würde eine erhebliche Anzahl von AnrainerInnen (viele Hundert) wieder über den Grenzwerten für Lärm in den Nachstunden (50 Dezibel) belastet sein.

Vor allem soll in der Berechnung erstmals die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit der LKW mit 88km/h anstelle der Soll-Geschwindigkeit von 60km/h in den Nachtstunden herangezogen werden (Unterschied rund 2-3 dB). Weiters sollte die Neuberechnung die nachlassende Wirkung des lärmmindernden Belages berücksichtigen (mehr als 2 dB nach 5-9 Jahren).

 

Der auf der Richtungsfahrbahn Suben bereits montierte und auf der Gegenfahrbahn geplante Lärmschutz ist so knapp dimensioniert, dass sich enorm viele Häuser genau unter dem 50 dB-Grenzwert befinden (47-49 dB). Eine Veränderung um wenige Dezibel lässt somit die Anzahl von Häusern über dem Grenzwert explodieren.

 

Am 2.11. wären die Ergebnisse den Lebensraum A8-Vertretern, Bürgermeistern und Landespolitikern präsentiert worden. In dieser Woche gab es telefonische Informationen der ASFINAG an den Lebensraum A8. Laut ASFINAG bringe die Neuberechnung keine veränderten Daten hervor, sondern bestätige die bisherige Berechnung. Auf Nachfrage, wie dies möglich sei, war zu erfahren, dass man den momentanen Rückgang des LKW Verkehrs, verursacht durch die Wirtschaftskrise, einfließen lässt und dies das Ergebnis erheblich beeinflusst. Neubau- und Ausbaupläne an anderen Strecken begründet die ASFINAG allerdings mit Verkehrszunahmen. Die ASFINAG biegt die Ergebnisse hin nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“

Der Vorstand des Lebensraumes A8 entschied den Termin aus folgenden Gründen abzusagen.

  • Ein Gespräch „auf gleicher Augenhöhe“ ist ohne schriftliche Unterlagen nicht möglich.
  • Eine bloße Präsentation der neuen Berechnungen für den Lärmschutz durch die ASFINAG verhindert ein konstruktives Gespräch und erscheint dem Lebensraum A8 als Zeit- und Geldverschwendung.
  • Auch ist es notwendig, die Landespolitiker, die ihre Unterstützung und ihr Kommen zugesagt haben, im Vorhinein zu informieren.
  • Die Teilnahme von Ministerin Bures und/oder Kabinettchef Dr. Reschreiter konnte ebenfalls nicht zugesichert werden. Eine Fahrt nach Wien erübrigt sich allein schon aus diesem Grund.

 

Mit Hilfe der beratenden Funktion eines Lärmtechnikers will der Lebensraum A8 nun selbst auf Basis der Daten der ASFINAG Berechnungen anstellen und die Ergebnisse bei einem neuen Termin in Wien ebenfalls präsentieren. Ein Einfließen der momentanen Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Berechnungen ist für den Lebensraum A8 nicht akzeptabel.

Offener Brief an die OÖ Landesregierung

Oktober 23rd, 2009

Betreffend der Zur-Kenntnisnahme des Retourschreibens von BM Doris Bures vom 1.9.2009

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Herren Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Herren Landesräte!

Am 22.Juni 2009 wurden von der Landesregierung zwei Beschlüsse gefasst, da für die AnrainerInnen an der Innkreisautobahn ein effektiverer Lärmschutz als geplant errichtet werden sollte (Einhausungen an neuralgischen Punkten, gekrümmte Lärmschutzwände). Am 24.Juli ging diesbezüglich ein Schreiben an die zuständige BM Doris Bures. Das Retourschreiben der Bundesministerin wurde in der Regierungssitzung dieser Woche behandelt und von allen Regierungsmitgliedern, mit Ausnahme von Herrn Anschober, zur Kenntnis genommen. Für uns ist diese Vorgehensweise unverständlich, zumal die Inhalte des Briefes durchwegs falsch sind oder falsche Tatsachen vortäuschen:

1. An der A8 wird ein erhöhtes Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet (1:6 anstatt 1:3):
Da die Innkreisautobahn unmittelbar an Ortschaften herangeführt wurde, ist die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ein Muss (und somit kein Zugeständnis an die AnrainerInnen), die Grenzwerte für Lärm könnten anders gar nicht eingehalten werden. Wir geben auch zu bedenken, dass es Versprechungen der ASFINAG und der Politik (u.a. von BM Gorbach) vor dem sogenannten „Gorbach-Erlass“ gibt, als die Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch das Verhältnis 1:6 (erhöhte Wirtschaftlichkeit 1:9) ermöglichten. Für die A8 ist der Gorbach-Erlass also nicht anzuwenden. Versprechen seitens der Politik müssen ihre Gültigkeit behalten, auch wenn die Funktionsträger ausgetauscht werden, da diese Versprechungen tief in die Lebensplanung der AnrainerInnen eingreifen.
2. Im Baustellenbereich wird eine Section-Control eingerichtet:
Bleibt die Section-Control nicht dauerhaft bestehen, wird die Geschwindigkeit der LKW in den Nachtstunden wieder 88km/h anstatt 60 km/h betragen und die Lärmbelastung dadurch höher sein. Zudem sind die Lärmschutzwände für eine LKW-Geschwindigkeit von 60km/h projektiert. Weiters stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer Kontrolle der LKW außerhalb der Generalsanierungsabschnitte.
3. Durch Radargeräte sei ein Lärmreduktionspotential von 3dB möglich:
Radargeräte wären den Kraftfahrern innerhalb kürzester Zeit bekannt und somit wirkungslos. Zwei Drittel der Lastkraftwagen sind Transit-LKW, deren Lenker die A8 regelmäßig und häufig befahren. Damit die Geschwindigkeit von 60 km/h eingehalten werden kann, müssten die Radargeräte in so geringem Abstand aufgestellt werden, dass sich ein Beschleunigen für den Kraftfahrer nicht auszahlt.
4. Es wird ein lärmmindernder Splitt-Mastix-Belag aufgetragen:
Den Einsatz dieses LSMA-Belags begrüßt die Schutzgemeinschaft. In die Berechnung für die Höhe der Lärmschutzwände darf der Belag jedoch nicht eingerechnet werden, da er nach wenigen Jahren seine Wirkung stark abbaut (2,3 dB nach 6-10 Jahren).
5. Das BMVIT hat die ASFINAG beauftragt, neue Berechnungen mit tatsächlichen Daten durchzuführen:
Es wurde beim Gespräch vom 25.August  im Ministerium zugesichert, dass die in den Nachtstunden von den LKW tatsächlich gefahrenen 88km/h für die Neuberechnung des Lärmschutzes von der ASFINAG herangezogen werden. Auch kann die lärmmindernde Wirkung des Splitt-Mastix-Belags für das Jahr 2020 nicht eingerechnet werden, da dieser bis dahin seine Wirkung verloren hat. Das Verkehrsaufkommen ist nun schon wieder deutlich angestiegen. Die Wirtschaftskrise dürfte nur kurzfristig beim Verkehrsaufkommen spürbar gewesen sein. Die ASFINAG prognostiziert aber für das Jahr 2020 ein deutlich niedrigeres Verkehrsaufkommen als in der ausführlichen Litzka-Studie angenommen wird und begründet dies mit der derzeitigen Wirtschaftskrise. Niemand weiß, wie sich die Krise auf das Jahr 2020 auswirken wird, deshalb darf diese Krisensituation für Berechnungen nicht herangezogen werden.

Im Schreiben der BM Bures wird zudem nicht auf die Kritik unserer Schutzgemeinschaft eingegangen, dass Lärmmessungen, die für die Berechnungen herangezogen werden, nur unter Bedingungen stattfinden, die nasse Fahrbahnen, Schneedecke, Nebel, Wind, Wetterumschwünge nicht berücksichtigen, welche aber besonders lärmbelastend sind.

Die Mitarbeiter der Ministerin sicherten am 25. August auch einen weiteren Gesprächstermin zu, bei dem die neue Lärmberechnung und deren Konsequenzen besprochen werden sollten.

Wir hoffen Ihnen hiermit näher gebracht zu haben, dass Ihre bloße Zur-Kenntnisnahme des Schreibens der Bundesministerin unreflektiert und nicht richtig war. Bei unseren Telefonaten und in einem Gespräch im BMVIT  wurde uns vom nicht vorhandenen Einsatz der oö. Landespolitik berichtet. Das geschlossene Auftreten von oberösterreichischen Politikern aller Fraktionen am 25.8. im BMVIT mit Vertretern der Schutzgemeinschaft hat dem entgegengewirkt. Ihre Entscheidung dieser Woche ist wieder ein Rückschlag für unseren Einsatz für die vielen geplagten AnrainerInnen an der A8. Wenn man der aktuellen Presse (23.7.09, OÖN) glauben darf, ist die dauerhafte Errichtung einer Section-Control auch schon wieder ungewiss.

Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung: Warum setzen Sie die Beschlüsse vom 22.6.09 nicht um? Welche Unterstützung haben wir nach der Wahl zu erwarten?

 

In Erwartung einer Rückmeldung verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

Mag. Rosmarie Meingaßner
Stephan Rechberger

Brief von BM Bures an OÖ Landesregierung

September 9th, 2009

Lesen Sie hier das Schreiben von Frau BM Bures an die Oberösterreichische Landesregierung >>PDF herunterladen