Offener Brief an die oö. Landesregierung
August 9th, 2009 at 21:38Betreffend Unterstützung der AnrainerInnen der A8 Innkreisautobahn für deutliche Verbesserungen der Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der A8-Sanierung und für belastete Gebiete außerhalb der Generalsanierung
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Herren Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Herren Landesräte!
Große Hoffnungen wurden auf die Generalsanierung der Autobahn gesetzt, da im Zusammenhang mit der umfangreichen Sanierung verstärkte Lärmschutzmaßnahmen in Informationsgesprächen, die vor den „Gorbach-Erlass“ zurückgehen, zugesagt wurden. Insbesondere durch Aussagen von Ex-Asfinag-Vorstand Lückler, dem ehemaligen Minister Gorbach und LHStv. Hiesl (bestmöglicher Lärmschutz) vertraute die Bevölkerung darauf, dass durch die Sanierung der Lärmschutz dem Standard angepasst wird, der an anderen Autobahnen (u.a. A1, A10, Welser Westspange) vorgegeben wurde. Diese Versprechen seitens der Politik greifen tief in die Lebensplanung der AnrainerInnen ein (Sanierung eines Hauses oder Wegziehen) und müssen deshalb ihre Gültigkeit behalten, auch wenn die Funktionsträger ausgetauscht werden. Es muss demnach auch beachtet werden, dass durch die hohen Lärmbelastungen eine große Wertminderung der Häuser (lt. Immobilien-Wertermittlungen von Banken und beeideten Gutachtern bis 30 %, in Einzelfällen vor allem im ländlichen Raum bis zur Unverkäuflichkeit) entstanden ist und daher der eventuelle Verkauf wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Wert steht.
Große Zuversicht setzten die AnrainerInnen ebenfalls in die von der Asfinag angekündigte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da im Zuge eines solchen Verfahrens die Emissionsgrenzwerte – insbesondere Lärm – doch deutlich niedriger angesetzt sind als in der „Dienstanweisung“ des Bundes für Bestandssanierung von Autobahnen/Schnellstraßen. Durch den Entfall der UVP wurde nunmehr die Hoffnung zunichte gemacht und erzeugt großen Unmut in der Region, zumal die dreistreifige Ausführung der A8 durch bloße Ummarkierung als technische Möglichkeit im wasserrechtlichen Einreichoperat zu finden war und die Durchführung von Pannengassen laut Medienberichten geprüft werden sollte.
Die AnrainerInnen der A8 fühlen sich als mehrfach Geschädigte: Die Belastung sowohl durch die ortsnahe Trassenführung als auch durch den enormen LKW-Verkehrsanteil (40 %– 50%) und durch den nach wie vor gültigen Lärmerlass des ehemaligen Verkehrsministers Gorbach aus dem Jahr 2006 ist jetzt schon vorhersehbar, dass der geplante Lärmschutz für die betroffenen AnrainerInnen nicht ausreichend sein wird. Das belegen die Unterlagen der Asfinag, die den Gemeinden ausgehändigt wurden. In diesen Unterlagen können beim besten Willen die ominösen „18 Objekte“, die nur mehr über dem Grenzwert lägen, nicht gefunden werden. Liest man die Unterlagen richtig, muss man von der dreifachen Anzahl ausgehen. Beachtet müssen zudem folgende Parameter der Grenzwertberechnung werden, die die Lärmbelastung beschönigen:
- Die für die Berechnung herangezogenen 60 km/h in der Nacht für LKW entsprechen nicht den Tatsachen. Richtig ist laut letzter Frequenzanalyse der Landesregierung in Pichl vom Dezember 2007 eine tatsächliche Geschwindigkeit von 88 km/h.
- Der Lärmmindernde Split-Mastix-Belag wird für das Jahr 2020 eingerechnet, ohne die Abnützung zu berücksichtigen.
Die „18 Objekte“ wurden am 8.7.09 in der Pressekonferenz der Asfinag kolportiert, sodass der von den Grünen initiierte Allparteienantrag für den Nationalrat mit dieser Falschmeldung torpediert wurde. Die oö. Abgeordneten zum Nationalrat von SP und VP zogen ihre ursprüngliche Unterstützung zurück. Dieses Vorgehen sorgt auch deswegen für Empörung, da die beiden Beschlüsse der Landesregierung vom 22.6.09 eine andere Handlungsweise vorsehen.
Am 6.8.09 fand mit dem Kabinettchef Dr. Reschreiter und der Referentin Mag. Kühschelm in Wien mit Vertretern des „Lebensraumes A8“ ein Gespräch statt, in dem uns berichtet wurde, dass die Unterstützung der oö. Landesregierung nicht vorhanden sei. Ein Brief unseres LHs Pühringer lege klar dar, dass keine finanzielle Unterstützung erfolgen werde. Von LHStv. Hiesl wurde berichtet, dass er keine Notwendigkeit für weitere Gespräche sehe. Wir müssen nun annehmen, dass die beiden Beschlüsse der Landesregierung vom 22.6. nur inhaltsleere Beschwichtigungen sind. Die AnrainerInnen fühlen sich wiederum im Stich gelassen, zumal in diesen Tagen der Spatenstich der S10 erfolgte. 739 Mio. Gesamtkosten für 20 km Schnellstraße, 40% als Unterflurtrasse. Die AnrainerInnen der A8 warten seit 20 Jahren auf den Schutz ihrer Gesundheit. Vom Vogelgezwitscher in die Lärmhölle und für viele AnrainerInnen ist kein Ende in Sicht.
Für den 25.8.09, 1230 Uhr wurde ein weiterer Gesprächstermin im Ministerium mit der Referentin der Bundesministerin Mag. Kühschelm und VD Schedl und DI Kaufmann von der Asfinag vereinbart. Dieses Gespräch sollte den von uns geforderten „Runden Tisch“ nicht ersetzen, es sollte uns einen Schritt näher bringen.
Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir bitten Sie, Vertreter zu diesem Gespräch zu entsenden. Zeigen Sie uns, dass Sie es mit Ihren Beschlüssen ernst meinen und Sie über politische Grenzen hinweg Gerechtigkeit für die AnrainerInnen entlang der A8 erreichen wollen.
In Erwartung einer positiven Rückmeldung
verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Mag. Rosmarie Meingaßner, Obfrau „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“
Stephan Rechberger, Obfrau-Stellvertreter