Offener Brief an die OÖ Landesregierung
Freitag, Oktober 23rd, 2009Betreffend der Zur-Kenntnisnahme des Retourschreibens von BM Doris Bures vom 1.9.2009
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Herren Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Herren Landesräte!
Am 22.Juni 2009 wurden von der Landesregierung zwei Beschlüsse gefasst, da für die AnrainerInnen an der Innkreisautobahn ein effektiverer Lärmschutz als geplant errichtet werden sollte (Einhausungen an neuralgischen Punkten, gekrümmte Lärmschutzwände). Am 24.Juli ging diesbezüglich ein Schreiben an die zuständige BM Doris Bures. Das Retourschreiben der Bundesministerin wurde in der Regierungssitzung dieser Woche behandelt und von allen Regierungsmitgliedern, mit Ausnahme von Herrn Anschober, zur Kenntnis genommen. Für uns ist diese Vorgehensweise unverständlich, zumal die Inhalte des Briefes durchwegs falsch sind oder falsche Tatsachen vortäuschen:
1. An der A8 wird ein erhöhtes Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet (1:6 anstatt 1:3):
Da die Innkreisautobahn unmittelbar an Ortschaften herangeführt wurde, ist die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ein Muss (und somit kein Zugeständnis an die AnrainerInnen), die Grenzwerte für Lärm könnten anders gar nicht eingehalten werden. Wir geben auch zu bedenken, dass es Versprechungen der ASFINAG und der Politik (u.a. von BM Gorbach) vor dem sogenannten „Gorbach-Erlass“ gibt, als die Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch das Verhältnis 1:6 (erhöhte Wirtschaftlichkeit 1:9) ermöglichten. Für die A8 ist der Gorbach-Erlass also nicht anzuwenden. Versprechen seitens der Politik müssen ihre Gültigkeit behalten, auch wenn die Funktionsträger ausgetauscht werden, da diese Versprechungen tief in die Lebensplanung der AnrainerInnen eingreifen.
2. Im Baustellenbereich wird eine Section-Control eingerichtet:
Bleibt die Section-Control nicht dauerhaft bestehen, wird die Geschwindigkeit der LKW in den Nachtstunden wieder 88km/h anstatt 60 km/h betragen und die Lärmbelastung dadurch höher sein. Zudem sind die Lärmschutzwände für eine LKW-Geschwindigkeit von 60km/h projektiert. Weiters stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer Kontrolle der LKW außerhalb der Generalsanierungsabschnitte.
3. Durch Radargeräte sei ein Lärmreduktionspotential von 3dB möglich:
Radargeräte wären den Kraftfahrern innerhalb kürzester Zeit bekannt und somit wirkungslos. Zwei Drittel der Lastkraftwagen sind Transit-LKW, deren Lenker die A8 regelmäßig und häufig befahren. Damit die Geschwindigkeit von 60 km/h eingehalten werden kann, müssten die Radargeräte in so geringem Abstand aufgestellt werden, dass sich ein Beschleunigen für den Kraftfahrer nicht auszahlt.
4. Es wird ein lärmmindernder Splitt-Mastix-Belag aufgetragen:
Den Einsatz dieses LSMA-Belags begrüßt die Schutzgemeinschaft. In die Berechnung für die Höhe der Lärmschutzwände darf der Belag jedoch nicht eingerechnet werden, da er nach wenigen Jahren seine Wirkung stark abbaut (2,3 dB nach 6-10 Jahren).
5. Das BMVIT hat die ASFINAG beauftragt, neue Berechnungen mit tatsächlichen Daten durchzuführen:
Es wurde beim Gespräch vom 25.August im Ministerium zugesichert, dass die in den Nachtstunden von den LKW tatsächlich gefahrenen 88km/h für die Neuberechnung des Lärmschutzes von der ASFINAG herangezogen werden. Auch kann die lärmmindernde Wirkung des Splitt-Mastix-Belags für das Jahr 2020 nicht eingerechnet werden, da dieser bis dahin seine Wirkung verloren hat. Das Verkehrsaufkommen ist nun schon wieder deutlich angestiegen. Die Wirtschaftskrise dürfte nur kurzfristig beim Verkehrsaufkommen spürbar gewesen sein. Die ASFINAG prognostiziert aber für das Jahr 2020 ein deutlich niedrigeres Verkehrsaufkommen als in der ausführlichen Litzka-Studie angenommen wird und begründet dies mit der derzeitigen Wirtschaftskrise. Niemand weiß, wie sich die Krise auf das Jahr 2020 auswirken wird, deshalb darf diese Krisensituation für Berechnungen nicht herangezogen werden.
Im Schreiben der BM Bures wird zudem nicht auf die Kritik unserer Schutzgemeinschaft eingegangen, dass Lärmmessungen, die für die Berechnungen herangezogen werden, nur unter Bedingungen stattfinden, die nasse Fahrbahnen, Schneedecke, Nebel, Wind, Wetterumschwünge nicht berücksichtigen, welche aber besonders lärmbelastend sind.
Die Mitarbeiter der Ministerin sicherten am 25. August auch einen weiteren Gesprächstermin zu, bei dem die neue Lärmberechnung und deren Konsequenzen besprochen werden sollten.
Wir hoffen Ihnen hiermit näher gebracht zu haben, dass Ihre bloße Zur-Kenntnisnahme des Schreibens der Bundesministerin unreflektiert und nicht richtig war. Bei unseren Telefonaten und in einem Gespräch im BMVIT wurde uns vom nicht vorhandenen Einsatz der oö. Landespolitik berichtet. Das geschlossene Auftreten von oberösterreichischen Politikern aller Fraktionen am 25.8. im BMVIT mit Vertretern der Schutzgemeinschaft hat dem entgegengewirkt. Ihre Entscheidung dieser Woche ist wieder ein Rückschlag für unseren Einsatz für die vielen geplagten AnrainerInnen an der A8. Wenn man der aktuellen Presse (23.7.09, OÖN) glauben darf, ist die dauerhafte Errichtung einer Section-Control auch schon wieder ungewiss.
Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung: Warum setzen Sie die Beschlüsse vom 22.6.09 nicht um? Welche Unterstützung haben wir nach der Wahl zu erwarten?
In Erwartung einer Rückmeldung verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Mag. Rosmarie Meingaßner
Stephan Rechberger