Schutzgemeinschaft Lebensraum A8

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Sanierung der A8 – ein Schildbürgerstreich

Montag, Februar 1st, 2010

Landesrat Kepplinger übergab Bundesministerin Bures eine Gegendarstellung des „Lebensraum A8“ zu den Lärmschutzberechnungen der ASFINAG

Länger als erwartet dauerte das Warten auf die Gegendarstellung des „Lebensraum A8“ zu den Lärmschutzberechnungen der ASFINAG. Ein vom Lebensraum A8 und den Anrainergemeinden beauftragter Umwelttechniker rollte die Daten der ASFINAG nochmals detailliert auf und entdeckte gemeinsam mit den Anrainervertretern gravierende Mängel an den Lärmschutzmaßnahmen im Bauabschnitt Pichl bis Meggenhofen. So beweist die Gegendarstellung, dass die von der ASFINAG stets abgeschmetterte Vermutung des „Lebensraum A8“, die Lärmschutzmaßnahmen seien nicht ausreichend, richtig ist.

Im Detail: Sind im Jahr 2006 – vor der Sanierung – etwa 1200 Anrainer mit Lärm über den Nachtgrenzwerten belastet, werden es im Jahr 2020 bereits wieder an die 800 sein. Rechnerisch ergibt sich somit, dass in diesem zirka 10 km langen Bauabschnitt alle 50m ein schutzwürdigesx Wohnobjekt steht, bei dem die Grenzwerte für Lärm in den Nachtstunden überschritten wird. Von Nachhaltigkeit kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: In 10 Jahren müsste die A8 bereits wieder lärmtechnisch saniert werden. Grund dafür ist der stark zunehmende Schwerverkehr, falsch angenommene Geschwindigkeiten der LKW in den Berechnungen und die Abnutzung der lärmmindernden Fahrbahndecke.

x…Schutzwürdige und somit für Lärmschutzberechnungen herangezogene Wohnobjekte müssen eine Baubewilligung vor dem 1.1.1996 aufweisen.

Die ASFINAG wendet für das Baulos Pichl-Meggenhofen rund 8,9 Mio € für Lärmschutzmaßnahmen auf – zuwenig, wie nun zu sehen ist. Unglück für die AnrainerInnen war das Jahr 2006, als der damalige Verkehrsminister Gorbach einen neuen Erlass erließ – die Dienstanweisung 2006. Mit dieser reduzierten sich in Österreich nun die Gelder für Lärmschutzmaßnahmen deutlich. Der ebenfalls ehemalige Verkehrsminister Faymann reihte jedoch einige Sanierungsprojekte noch in die alte Dienstanweisung 1999 ein – nicht aber die A8. Nach der Dienstanweisung 1999 stünden für den Abschnitt Pichl-Meggenhofen rund 23 Mio. € zur Verfügung.

Da sich mit diesem höheren, jedoch noch überschaubaren Geldbetrag dieser Bauabschnitt weitaus nachhaltiger sanieren ließe, fordern der „Lebensraum A8“ und die Anrainergemeinden nun die Verwendung dieser Geldmittel. Weiters fordern die Anrainervertreter eine lärmtechnische Sanierung der gesamten A8 nach dieser Dienstanweisung.

 
Landesrat Kepplinger trug diese Bitte an die Bundesministerin Bures heran und stößt damit hoffentlich nicht auf taube Ohren. Schließlich kann die Zur-Verfügung-Stellung dieser Geldbeträge nur auf Weisung des Ministeriums an die ASFINAG erfolgen. Die Anwesenheit der Bundesministerin bei einem Gesprächstermin der Anrainervertreter im Ministerium in den kommenden Wochen wäre für die Anrainer der Innkreisautobahn außerordentlich wichtig.
Die Hoffnung ruht nun vor allem auf Landesrat Kepplinger aber auch auf den anderen Fraktionen, die beim letzten Gespräch im Ministerium in Wien alle ihre Unterstützung und Teilnahme für diesen neuen bevorstehenden Termin – das Datum steht noch nicht fest – zugesagt haben.