Schutzgemeinschaft Lebensraum A8

A8 AnrainerInnen werden mundtot gemacht

September 6th, 2009

Nach den Juniblockaden des Lebensraum A8 versucht das Verkehrsministerium das Bundesstraßengesetz zu ändern und so neue Blockaden zu verhindern

Ministerin Bures will A8 AnrainerInnen mundtot machen

AnrainerInnen an bestehenden österreichischen Autobahnen haben sukzessive schlechtere Bedingungen hinzunehmen: Seit 2006 sind durch einen Erlass des damaligen Verkehrsministers Gorbach die Ausgaben für Lärmschutz an Autobahnen praktisch halbiert worden, die jetzige Bundesregierung legt dem BMVIT ein Sparprogramm vor und BM Bures weist die ASFINAG an, jährlich nur 30 Mio. € österreichweit für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Autobahnen auszugeben. Autobahnneubauten (z.B. „S 10“: 739Mio.€, Westring: über 1 Mrd. € ?!) verschlingen jedoch Unsummen. Bei Gesprächen der Initiative Lebensraum A8 wurde zudem darauf hingewiesen, dass es wegen der Rechnungshofkritik an der ASFINAG zu einem neuen Erlass kommen kann, der eine weitere Reduktion bei Lärmschutzmaßnahmen vorsieht. Für AutobahnanrainerInnen ist diese Tendenz katastrophal, da der gesundheitsgefährdende Grenzwert für Lärmschutz von 50 dB in den Nachtstunden (auf Neubaustrecken 45 dB) aus Finanzgründen unterlaufen wird. Die AnrainerInnen entlang der A8 weisen immer wieder auf diese Missstände hin und wehren sich.

Dass eine Verkehrsministerin versucht, das Bundesstraßengesetz zu ändern, um Autobahnblockaden zu verhindern und so AutobahnanrainerInnen mundtot zu machen, ist jedoch ungeheuerlich und auf das Allerschärfste zu kritisieren – schließlich würde dies eine Beschneidung des Grundrechts von Staatsbürgern auf Versammlungsfreiheit bedeuten.

Aus dem Bundesstraßengesetz:

“§ 28. (1) Die Benützung der unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen der Bundesstraßen steht jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften offen. Jede Benützung der Bundesstraßen für einen anderen als ihren bestimmungsgemäßen Zweck bedarf, unbeschadet der straßenpolizeilichen und  kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, der Zustimmung des Bundes (Bundesstraßenverwaltung). Diese ist zu versagen, wenn Schäden an der Straße zu befürchten sind oder künftige Bauvorhaben an der Straße erheblich erschwert würden. Insoweit solche Benützungsrechte an einer Straße vor ihrer Erklärung als Bundesstraße begründet worden sind, bleiben sie im gleichen Umfang bestehen. Der Bund (Bundesstraßenverwaltung) kann – sofern dies nicht den Bedingungen der Zustimmung zur Benützung widerspricht – jederzeit, ohne Entschädigung zu leisten, eine entsprechende Abänderung der hergestellten Einrichtungen verlangen, falls dies wegen einer Umgestaltung der Straße oder aus Verkehrsrücksichten notwendig wird.”

In § 28 Abs. 1 wird im 3. Satz nach der Wortfolge „Diese ist zu versagen, wenn Schäden an der Straße“ die Wortfolge „oder erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ eingefügt.

Es ist nahe liegend, dass der Vorstoß der Ministerin eine Reaktion auf die Blockaden des Lebensraum A8 ist, da der Änderungsentwurf vom BMVIT im August zur Begutachtung eingebracht wurde und geplante weitere Blockaden an der A8 bekannt waren.

Die Ministerin spielt mit den AnrainerInnen an der A8 ein doppeltes Spiel: Einerseits wurden Einwände des Lebensraum A8 gegen die Lärmberechnungen der ASFINAG berücksichtigt und eine Überarbeitung der Berechnung in Auftrag gegeben, andererseits will man verhindern, dass die AnrainerInnen an der A8 nochmals ein so starkes Zeichen einer Autobahnblockade mit gleichzeitiger medialer Unterstützung setzen können, um zu ihrem Recht zu kommen.

Die Initiative Lebensraum A8 wird alle Hebel in Bewegung setzen, um diese Bundesstraßengesetzesänderung zu verhindern. Andere Bürgerinitiativen sind bereits kontaktiert. Der Lebensraum A8 wird von der Landespolitik klare Stellungnahmen einfordern und insbesondere die Landes-SPÖ um ein deutliches Zeichen an die Bundesministerin bitten. Von den oö. Nationalratsabgeordneten erhofft man sich eine entsprechende Vertretung der Anliegen der AnrainerInnen an oö. Autobahnen bei der Nationalratssitzung, bei der die Gesetzesänderung hoffentlich nicht beschlossen werden wird.

Mag. Rosmarie Meingaßner, Obfrau „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“
Stephan Rechberger, Obfrau-Stellvertreter

Überprüfung bzgl. Section Control

September 1st, 2009

Betreff: Überprüfung der Inbetriebnahme einer Section Control

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bures!
Sehr geehrte Frau Mag. Kühschelm!
Sehr geehrter Herr Dr. Reschreiter!

Der Verein „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“ ersucht um die Überprüfung der möglichen Inbetriebnahme einer Section Control aus Lärmschutzgründen auf der Innkreisautobahn A8.

Wie Ihnen bekannt ist, ist die Lärmbelastung für AnrainerInnen an der A8 zwischen Krenglbach und  Suben äußerst hoch. Im Zuge der Generalsanierung zwischen den Anschlussstellen Pichl und Ried wird versucht, die Grenzwerte für Lärm nicht mehr zu überschreiten. In einem Gespräch in Ihrem Ministerium am 25.8.2009 wurde uns zugesagt, dass nach Fertigstellung der Generalsanierung die Installation einer Section Control überprüft wird, da möglicherweise weiterhin Grenzwerte für Lärm nicht eingehalten werden können.

Da auch außerhalb der Generalsanierungsbereiche zwischen Krenglbach und  Suben Lärmgrenzwerte überschritten werden, bitten wir eine Überprüfung der möglichen Inbetriebnahme einer Section Control aus Lärmschutzgründen in diesen Bereichen unabhängig von der Generalsanierung vorzunehmen.

In folgenden Ortschaften sollten zu diesem Zweck Lärmmessungen erfolgen:

  • Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Unrading und Oberham
  • Ort im Innkreis
  • Antiesenhofen
  • Suben

Die „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“ bittet um eine rasche Abwicklung, damit bei dem zugesagten nächsten Gespräch (voraussichtlich im Oktober 09) in Ihrem Ministerium bereits erste Ergebnisse vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Rosmarie Meingaßner, Obfrau „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“
Stephan Rechberger, Obfrau-Stellvertreter

Blockaden dzt. ausgesetzt

August 27th, 2009

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Die Juni-Blockaden sollten Ergebnisse bringen. Deswegen waren wir am 6. August 2009 im Ministerium in Wien. Anwesend waren der Kabinettchef Dr. Reschreiter und die Referentin der Ministerin, Mag. Kühschelm. Es ist uns gelungen, unsere Position zu vertreten, sodass ein Folgegespräch für den 25.8. fixiert wurde. Der von uns verfasste offene Brief an die oö. Landesregierung bewirkte, dass wir von Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien begleitet wurden. Wichtig zu erwähnen ist, dass die von der Landesregierung gefassten Beschlüsse vom 22.6. nicht leere Worte bleiben, sondern jetzt auch von der Landespolitik in Wien eingefordert werden. Die SPÖ fordert in ihrem Antrag, welcher mehrheitlich beschlossen wurde, von der ASFINAG vehement ein Konzept für Einhausungen. Der Grünen-Antrag (einstimmig beschlossen) sieht Maßnahmen zur Einhaltung des 50 dB Grenzwertes für Lärm in den Nachtstunden, wie gekrümmte Lärmschutzwände, lärmmindernden Belag und Section Control vor.
Es ist sehr schwierig, Fortschritte zu erlangen, da alle Beteiligten (Ministerium, ASFINAG, Land OÖ) „den Sack“ zuhalten, was die Finanzierung betrifft. Verwiesen wird in dieser Hinsicht auf die Rechnungshofkritik und auf den schonenden Umgang mit Steuergeldern. Auch wurde von einer Regierungsübereinkunft berichtet, die eine weitere Reduktion des Anspruchs auf Lärmschutz vorsieht, was einer Abänderung des sogenannten „Gorbach-Erlasses“ noch einmal nach unten entspricht. Dieses Gespenst steht leider vor der Tür.
Das oben erwähnte Gespräch vom 25.8.2009 erbrachte aber doch folgende Ergebnisse, die uns weiter hoffen lassen:

  • Eine Neuberechnung der Lärmgrenzwerte, die die tatsächliche LKW-Geschwindigkeit von 88km/h in der Nacht (anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 60km/h) einrechnet und die die Abnützung der Wirksamkeit des lärmmindernden Belages berücksichtigt. Aufgrund dieser Neuberechnung erwarten wir uns Nachjustierungen bei den Lärmschutzmaßnahmen.
  • Diese Ergebnisse der Neuberechnung führen voraussichtlich im September oder Oktober zu einem weiteren Verhandlungsgespräch, bei dem wir die Anwesenheit der Ministerin und die Unterstützung der oö. Landespolitik einfordern und erwarten.
  • Aufgrund einer neuen Verordnung ist es möglich auch aus Gründen des Lärmschutzes, eine Section Control zu errichten. Hier besteht von allen Seiten eine große Zustimmung. Außerhalb des Generalsanierungsbereiches sind also auch jetzt schon die Voraussetzungen für die Errichtung einer Section Control gegeben. Deshalb wollen wir, um die Ernsthaftigkeit dieser Zusicherung zu überprüfen, die Forderung erheben, z.B. in Krenglbach mit der sofortigen Errichtung zu beginnen.
  • Die Grünen werden gemeinsam mit BZÖ und FPÖ nächste Woche in einer Sondersitzung im Nationalrat neuerlich einen Antrag einbringen, der die Einhaltung des 50 dB Grenzwertes für Lärm in den Nachtstunden einfordert. Es wird versucht, auch die ÖVP und SPÖ-Politiker für diesen Antrag zu gewinnen.
  • Die Landespolitik steht hinter uns. Das hat die Anwesenheit aller Fraktionen verdeutlicht.

Aus all diesen Gründen haben wir uns entschlossen, die weiteren, bereits von den BHs genehmigten Versammlungen auf der Autobahn auf „stand by“ zu halten. Sollten unsere Bemühungen wider Erwarten ergebnislos verlaufen, brauchen wir wieder die Unterstützung aller Lärmgeplagten, die ihren Unmut auf der Autobahn neuerlich kundtun. Momentan geht die Bewegung, die durch die Juni-Blockaden ausgelöst worden ist, zielgerichtet weiter.

Wir werden aber bis zum nächsten Verhandlungsgespräch nicht untätig sein, sondern die Vorwahlzeit nutzen. Alle Lärmgeplagten bitten wir nach Möglichkeit auch, immer wieder Leserbriefe, die die große Lärmbelastung veranschaulichen, an Medien oder Politiker zu schicken, um Verständnis und Akzeptanz zu bewirken.

Wünschen wir uns alle viel Erfolg!

Mag. Rosmarie Meingaßner, Obfrau „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“
Stephan Rechberger, Obfrau-Stellvertreter

Offener Brief an die oö. Landesregierung

August 9th, 2009

Betreffend Unterstützung der AnrainerInnen der A8 Innkreisautobahn für deutliche Verbesserungen der Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der A8-Sanierung und für belastete Gebiete außerhalb der Generalsanierung

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Herren Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Herren Landesräte!

Große Hoffnungen wurden auf die Generalsanierung der Autobahn gesetzt, da im Zusammenhang mit der umfangreichen Sanierung verstärkte Lärmschutzmaßnahmen in Informationsgesprächen, die vor den „Gorbach-Erlass“ zurückgehen, zugesagt wurden. Insbesondere durch Aussagen von Ex-Asfinag-Vorstand Lückler, dem ehemaligen Minister Gorbach und LHStv. Hiesl (bestmöglicher Lärmschutz) vertraute die Bevölkerung darauf, dass durch die Sanierung der Lärmschutz dem Standard angepasst wird, der an anderen Autobahnen (u.a. A1, A10, Welser Westspange) vorgegeben wurde. Diese Versprechen seitens der Politik greifen tief in die Lebensplanung der AnrainerInnen ein (Sanierung eines Hauses oder Wegziehen) und müssen deshalb ihre Gültigkeit behalten, auch wenn die Funktionsträger ausgetauscht werden. Es muss demnach auch beachtet werden, dass durch die hohen Lärmbelastungen eine große Wertminderung der Häuser (lt. Immobilien-Wertermittlungen von Banken und beeideten Gutachtern bis 30 %, in Einzelfällen vor allem im ländlichen Raum bis zur Unverkäuflichkeit) entstanden ist und daher der eventuelle Verkauf wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Wert steht.

Große Zuversicht setzten die AnrainerInnen ebenfalls in die von der Asfinag angekündigte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da im Zuge eines solchen Verfahrens die Emissionsgrenzwerte – insbesondere Lärm – doch deutlich niedriger angesetzt sind als in der „Dienstanweisung“ des Bundes für Bestandssanierung von Autobahnen/Schnellstraßen. Durch den Entfall der UVP wurde nunmehr die Hoffnung zunichte gemacht und erzeugt großen Unmut in der Region, zumal die dreistreifige Ausführung der A8 durch bloße Ummarkierung als technische Möglichkeit im wasserrechtlichen Einreichoperat zu finden war und die Durchführung von Pannengassen laut Medienberichten geprüft werden sollte.

Die AnrainerInnen der A8 fühlen sich als mehrfach Geschädigte: Die Belastung sowohl durch die ortsnahe Trassenführung als auch durch den enormen LKW-Verkehrsanteil (40 %– 50%) und durch den nach wie vor gültigen Lärmerlass des ehemaligen Verkehrsministers Gorbach aus dem Jahr 2006 ist jetzt schon vorhersehbar, dass der geplante Lärmschutz für die betroffenen AnrainerInnen nicht ausreichend sein wird. Das belegen die Unterlagen der Asfinag, die den Gemeinden ausgehändigt wurden. In diesen Unterlagen können beim besten Willen die ominösen „18 Objekte“, die nur mehr über dem Grenzwert lägen, nicht gefunden werden. Liest man die Unterlagen richtig, muss man von der dreifachen Anzahl ausgehen. Beachtet müssen zudem folgende Parameter der Grenzwertberechnung werden, die die Lärmbelastung beschönigen:

  • Die für die Berechnung herangezogenen 60 km/h in der Nacht für LKW entsprechen nicht den Tatsachen. Richtig ist laut letzter Frequenzanalyse der Landesregierung in Pichl vom Dezember 2007 eine tatsächliche Geschwindigkeit von 88 km/h.
  • Der Lärmmindernde Split-Mastix-Belag wird für das Jahr 2020 eingerechnet, ohne die Abnützung zu berücksichtigen.

Die „18 Objekte“ wurden am 8.7.09 in der Pressekonferenz der Asfinag kolportiert, sodass der von den Grünen initiierte Allparteienantrag für den Nationalrat mit dieser Falschmeldung torpediert wurde. Die oö. Abgeordneten zum Nationalrat von SP und VP zogen ihre ursprüngliche Unterstützung zurück. Dieses Vorgehen sorgt auch deswegen für Empörung, da die beiden Beschlüsse der Landesregierung vom 22.6.09 eine andere Handlungsweise vorsehen.

Am 6.8.09 fand mit dem Kabinettchef Dr. Reschreiter und der Referentin Mag. Kühschelm in Wien mit Vertretern des „Lebensraumes A8“ ein Gespräch statt, in dem uns berichtet wurde, dass die Unterstützung der oö. Landesregierung nicht vorhanden sei. Ein Brief unseres LHs Pühringer lege klar dar, dass keine finanzielle Unterstützung erfolgen werde. Von LHStv. Hiesl wurde berichtet, dass er keine Notwendigkeit für weitere Gespräche sehe. Wir müssen nun annehmen, dass die beiden Beschlüsse der Landesregierung vom 22.6. nur inhaltsleere Beschwichtigungen sind. Die AnrainerInnen fühlen sich wiederum im Stich gelassen, zumal in diesen Tagen der Spatenstich der S10 erfolgte. 739 Mio. Gesamtkosten für 20 km Schnellstraße, 40% als Unterflurtrasse. Die AnrainerInnen der A8 warten seit 20 Jahren auf den Schutz ihrer Gesundheit. Vom Vogelgezwitscher in die Lärmhölle und für viele AnrainerInnen ist kein Ende in Sicht.

Für den 25.8.09, 1230 Uhr wurde ein weiterer Gesprächstermin im Ministerium mit der Referentin der Bundesministerin Mag. Kühschelm und VD Schedl und DI Kaufmann von der Asfinag vereinbart. Dieses Gespräch sollte den von uns geforderten „Runden Tisch“ nicht ersetzen, es sollte uns einen Schritt näher bringen.

Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir bitten Sie, Vertreter zu diesem Gespräch zu entsenden. Zeigen Sie uns, dass Sie es mit Ihren Beschlüssen ernst meinen und Sie über politische Grenzen hinweg Gerechtigkeit für die AnrainerInnen entlang der A8 erreichen wollen.

In Erwartung einer positiven Rückmeldung
verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

Mag. Rosmarie Meingaßner, Obfrau „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“
Stephan Rechberger, Obfrau-Stellvertreter

Retourschreiben BM Bures

Juni 23rd, 2009

Lesen Sie hier die Antwort von Frau BM Bures >>PDF herunterladen

Offener Brief an BM Bures

Juni 22nd, 2009

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Doris Bures!

Von heute Montag bis einschließlich Donnerstag ruft der Verein „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“ AutobahnanrainerInnen zu einem Bürgerprotest auf der A8 Innkreisautobahn auf. 14 Bürgermeister und Gemeinderäte, die dieser Gemeinschaft angehören, unterstützen dies.

Warum machen wir so viel „Lärm“?

Grenzwerte für Lärm in den Nachtstunden werden überschritten!

Sie werden nicht nur jetzt, also vor der Generalsanierung, überschritten, sondern auch danach. Hunderte Bürger sollen nach Berechnungen der ASFINAG im Jahre 2020 im ersten Bauabschnitt (Länge ca. 10 km) wieder über diesen Grenzwerten leben. In den anderen Bauabschnitten wird es nicht anders aussehen. In den Abschnitten außerhalb der Generalsanierung soll der Lärmschutz gar unverändert bleiben.

50dB und nicht mehr!

Als AnrainerInnen an einer bestehenden Autobahn sind wir Menschen zweiter Klasse. An Neubaustrecken gelten 45dB in den Nachtstunden und auch die WHO gibt diese Zahl vor. Wir werden die 50dB ertragen müssen – aber kein Dezibel darüber!

Lärmberechnungen des Autobahnbetreibers sind zu hinterfragen!

Nach unseren Einwänden gegen die Projektierung des Lärmschutzes versucht die ASFINAG neuerdings mit dem stets vorgesehenen lärmmindernden Splitmastix-Belag die erschreckenden Prognosen für 2020 zu verfälschen. Zuvor wurde uns immer mitgeteilt, dass dieser Belag nicht für die Berechnungen herangezogen werden darf – plötzlich doch. Der Belag verliert jedoch an Wirkung und wer verspricht uns, dass bei der nächsten Belagssanierung nicht ein billigeres Produkt zum Einsatz kommt? Wir glauben an keine Versprechungen mehr. Zudem wurde an der A8 im Jahr 2001 schon sogenannter Flüsterasphalt ohne Ausgleich für Lärmschutz entfernt.

Weiters wird für die Berechnung der Grenzwerte für den Nachtzeitraum eine LKW-Geschwindigkeit von 60km/h herangezogen. Im Schnitt fahren dies LKW jedoch wegen mangelnder Kontrollen 88km/h in den Nachtstunden.

Vom Transitforum Austria Tirol durften wir zudem erfahren, dass von der ASFINAG in Auftrag gegebene kurzfristige Lärmmessungen in Innsbruck-Amras und  Langzeitlärmmessungen über ein halbes Jahr des Transitforums um bis zu 10dB auseinanderklafften. Die Messungen des Transitforums wurden schließlich anerkannt.

Die Trassenführung sucht seinesgleichen!

In den 1980ern – Lückenschluss 1990 – wurde diese Autobahn errichtet, oft durch dicht besiedeltes Gebiet, oft an Ortsrändern vorbei, im ersten Bauabschnitt durch ein 700m breites Tal mit drei größeren Gemeinden, Gemeinden, die damals teilweise sogenannte Luftkurorte (z.B. Meggenhofen) und schon traditionell gewachsen waren. Wir sprechen von einer Bausünde! Eine Bausünde, die der Bund, der Betreiber und das Land zu verantworten haben. Im Zuge der Generalsanierung sieht man, dass herkömmliche Lärmschutzwände abschnittsweise nicht ausreichen, um die Menschen entsprechend zu schützen. Aber das will man nicht hören. Man versteckt sich hinter dem Spar-Regierungsprogramm (Bund), dem Gorbach-Erlass (ASFINAG) und dem „Wir sind nicht zuständig“(Land).

Das Geld wird wo anders gebraucht!

An der A10 Tauernautobahn wurde am selben Tag wie an der A8 mit der Generalsanierung begonnen.

Das Verkehrsaufkommen an der A8 ist doppelt so hoch, die Anzahl der LKW beträgt das Vierfache.

299 Mio. € werden an der A10 für Lärmschutzmaßnahmen ausgegeben – an der A8 z.B. im ersten Bauabschnitt zwischen Pichl und Meggenhofen: 9 Mio. €.

Der Unterschied: An der A10 war man so klug und unterschrieb im Jahre 2004 eine gemeinsame Erklärung. Wir verließen uns auf eine Reihe von mündlichen Versprechungen und Zusagen, die alle gebrochen wurden.

Dass die ASFINAG in Wien kräftig investiert, ist zudem auch kein Geheimnis.

Es gäbe noch mehr zu sagen!

Aber wir möchten Ihre Zeit hier nicht im Übermaß beanspruchen. Wir hoffen ja noch immer – aber das wissen Sie schließlich – auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Was wollen wir?

Es ist ganz kurz zu erklären:

Grenzwerte müssen eingehalten werden!

50dB in den Nachtstunden dürfen nicht überschritten werden – an der gesamten A8 – um nicht 1dB. Wirtschaftlichkeit darf nicht vor die Gesundheit der AnrainerInnen gestellt werden. Sehr geehrte Frau Ministerin, sorgen Sie dafür!

Ein gutes Nebeneinander!

In Ihrem Brief an Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer vom 11.Mai schreiben Sie: „… und ich bin zuversichtlich, dass eine für alle tragbare Lösung gefunden werden wird.“ Und die ASFINAG wäre bemüht, ein gutes Nebeneinander – Straßenverkehrsträger mit AnrainerInnen – zu bewahren. Wir entfernen uns immer weiter davon, weil die ASFINAG einen Kompromissvorschlag der Bürgermeister und Anrainervertreter beim Informationsgespräch mit Vertretern des Bundes und des Landes am 17.6.09 vollständig abgewürgt hat und keine Notwendigkeit für weitere Gespräche sieht.

Sehr geehrte Frau Ministerin, nehmen Sie sich des Problems an!

Mit freundlichen Grüßen verbleiben wir

Mag. Rosmarie Meingaßner, Obfrau „Schutzgemeinschaft Lebensraum A8“
Stephan Rechberger, Obfrau-Stellvertreter